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BVerwG, 27.08.1986 - 2 B 87.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes bei mehrfacher, je selbstständig tragender Begründung des angefochtenen Urteils
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 21.05.1986 - 3 B 85 A.3070
- BVerwG, 27.08.1986 - 2 B 87.86
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1986 - 2 B 87.86
Bei mehrfacher, je selbständig tragender Begründung eines angefochtenen Urteils ist aber die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - u.a. , jeweils mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 27.08.1986 - 2 B 87.86
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 27.08.1986 - 2 B 87.86
Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf und die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
Auszug aus BVerwG, 27.08.1986 - 2 B 87.86
Bei mehrfacher, je selbständig tragender Begründung eines angefochtenen Urteils ist aber die Revision nur zuzulassen, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - und vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - u.a. , jeweils mit weiteren Nachweisen).